Kienitz, Möller & Becker Arbeitsrecht

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis haben, zögern Sie nicht. Rufen Sie uns gleich an oder vereinbaren Sie frühzeitig einen Besprechungstermin, damit wir alles Notwendige in die Wege leiten können, um Ihre Rechte zu wahren. Versäumen Sie keine Fristen !

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Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze und Normen zur Regelung von Arbeitsverhältnissen. Es regelt die sog. abhängige Beschäftigung auf privatrechtlicher Basis im Rahmen von Dienstverträgen. Aufgabe des Arbeitsrechtes ist es für einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und dem Arbeitnehmern zu sorgen. Dem Schutz des Arbeitnehmers kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Das Arbeitsverhältnis bildet für Arbeitnehmer nicht nur die Existenzgrundlage sondern stellt einen wesentlichen Bestandteil der persönlichen Entfaltung und Identität dar. Den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichert der Kündigungsschutz. Die einseitige Beendigung durch Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im bestehenden Arbeitsverhältnis zählen der Anspruch auf Lohnzahlung, der Urlaubsanspruch und der Anspruch auf Beschäftigung zu den wichtigsten Rechten des Arbeitnehmers.

Zur Entscheidung über arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte berufen. Sie stellen einen eigenen Instanzenzug der deutschen Gerichtsbarkeit dar. Die Wahrung und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche ist eng mit den Arbeitsgerichtsverfahren verbunden. Im Fall einer Kündigung können die Rechte des Arbeitnehmers nur durch fristgerechte Klage vor dem Arbeitsgericht gewahrt und durchgesetzt werden.

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